Für Arbeitnehmer:
Erhält man vom Arbeitgeber die Kündigung, ist Eile angebracht, da für eine Kündigungsschutzklage kurze Fristen gelten. Sie sollten also schnellstmöglich die Kündigung auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen. Auch wenn eine Kündigung auf den ersten Blick unangreifbar scheint (z. B. während der Probezeit), kann es dennoch sein, dass sie unberechtigt oder fehlerhaft ist. Eine Abfindung und jeder Monat, den das Arbeitsverhältnis länger besteht, bedeuten bares Geld. Daher sollte stets die Einhaltung und Wirksamkeit von Kündigungsfristen überprüft werden.


Für Arbeitgeber:
Viele Versäumnisse bei Abschluss eines Arbeitsvertrages können später nicht mehr oder nur noch schwer berichtigt werden. Daher sollte ein Arbeitsvertrag stets auf den Arbeitsplatz maßgeschneidert werden. Unklarheiten, unwirksame Klauseln und übersehene Regelungen im Gesetz oder Tarifvertrag können bei einem arbeitsrechtlichen Streit viel Geld kosten. Zudem sollte möglichst schon vor dem Ausspruch einer Kündigung geprüft werden, welche inhaltlichen und formellen Anforderungen beachtet werden müssen.


 
 
Im Arbeitsrecht betreuen wir Sie unter anderem bei:
ordentlicher und fristloser Kündigung
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
Kündigungsschutz
Benachteiligung und Mobbing
Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung
Berichtigung von Arbeitszeugnissen